Wankendorfer
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Nichts für Amateure: Das neue Wohnungseigentumsgesetz

Manches ist einfacher geworden durch die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes, die seit dem 1. Juli 2007 in Kraft getreten sind. Allerdings darf man nicht übersehen, dass dieses Gesetz insgesamt 64 Paragraphen umfasst, die alle zu berücksichtigen sind. Deshalb ist fachkundige Unterstützung durch einen professionellen WEG-Verwalter wie die wankendorfer weiterhin empfehlenswert. Die wesentlichen Gesetzänderungen betreffen vor allem Abstimmungen, Haftungsfragen sowie die Betreuung durch einen Verwalter:

  • Einfache Mehrheit bei Betriebs- und Verwaltungskosten
  • So reicht künftig die einfache Mehrheit, um über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten zu entscheiden, die von der Teilungserklärung abweichen. Zuvor konnte so ein Beschluss nur mit allen Stimmen der Eigentümer herbeigeführt werden.

  • Einfache Mehrheit bei erforderlichen Instandhaltungen
  • Ist eine modernisierende Instandhaltung dringend nötig, reicht auch hier künftig die einfache Mehrheit, um die Instandhaltungsmaßnahme anzuschieben.

  • Doppelte Mehrheiten bei Modernisierungen
  • Diese Regelung gilt nicht für solche Modernisierungen, die sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich sind. Für diese und alle anderen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen zählt nun das Stimmenverhältnis einer „doppelt qualifizierten Mehrheit“. „Mit „doppelt“ sind zwei Mehrheiten gemeint: 1. Müssen 3/4 der Stimmen für die Maßnahme votieren und 2. müssen darin mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile enthalten sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, entspricht der Beschluss einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Erleichterungen bei der Haftung

Bei der Haftung sind die Eigentümer nun besser dran als vorher. Galt früher das Prinzip „Einer für alle“, nach dem jeder einzelne Eigentümer für jede Forderung in voller Höhe herangezogen werden konnte, wird die Haftung nun auf den jeweiligen Miteigentumsanteil begrenzt. Soll beispielsweise eine Forderung von 1.000 Euro bei den Eigentümern eingetrieben werden, so haftet ein Eigentümer mit einem Miteigentumsanteil von 90/1.000stel für höchstens 90 Euro.

Transparenz durch Dokumentation

Was die Wohnungseigentumsverwaltung angeht, will der Gesetzgeber mehr Transparenz erreichen. Deshalb sind Wohnungseigentumsverwalter wie die wankendorfer verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen. So kann jederzeit nachvollzogen werden, wann warum was entschieden wurde. Diese Transparenz bedeutet sowohl für die aktuellen als auch für künftige Eigentümer eine gute Entscheidungsgrundlage in mehrfacher Hinsicht. „Natürlich ist diese neue Form der Dokumentation arbeitsaufwändiger. Aber sie gibt allen Beteiligten eindeutig mehr Sicherheit und Neueinsteigern einen umfassenden und konzentrierten Überblick“, erläutert Uwe Grube, Prokurist und Leiter der Hausverwaltung bei der wankendorfer.

Mit professioneller Verwaltung Werte sichern

Auch wenn die hier genannten Gesetzänderungen für die Eigentümer Entlastung und Vereinfachung bringen, hat es das Wohnungseigentumsrecht in sich. Für Laien und die „Verwaltung vom Küchentisch aus“ ist die Materie zu anspruchsvoll und vielschichtig. Dazu Uwe Grube: „Unser Rat: Geben Sie die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung in professionelle Hände, damit Wert und Attraktivität Ihrer Investition erhalten bleiben!“

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