Wankendorfer
Baugenossenschaft für
Schleswig-Holstein eG
Kirchhofallee 21–23 · 24103 Kiel
Telefon (04 31) 20 05-0
info@wankendorfer.de
Haustiere bei der wankendorfer
„Mama, ich möchte so gerne einen Hund haben!“ Diesen Weihnachtswunsch werden bestimmt viele Eltern hören – und natürlich haben auch Erwachsene Freude an „tierischen“ Gefährten. Was es mit der wankendorfer zu besprechen gibt, wenn Sie sich ein Tier anschaffen möchten, haben wir hier für Sie notiert.
Grundsätzlich gilt: Kleintiere wie Hamster, Fische oder Kanarienvögel können Sie jederzeit in Ihre Wohngemeinschaft aufnehmen, ohne dass es einer Rücksprache bedarf. So steht es auch in §11 des Mietvertrages. Bei anderen Tieren wie Hund und Katze bitten die wankendorfer Stadt- und Vermietungsbüros um eine kurze Anfrage vor Anschaffung des Tieres. In der Regel wird es keine Einwände geben und Sie erhalten von der wankendorfer eine schriftliche Genehmigung zur Haltung von Katze oder Hund.
Sind Mieze oder Bello bei Ihnen eingezogen, sollten Sie darauf achten, dass sich Ihre Hausgemeinschaft durch die Vierbeiner nicht gestört oder belästigt fühlt. „Im Haus stört es in den seltensten Fällen jemanden, wenn andere Hunde oder Katzen haben“, berichtet Susanne Böckmann vom Stadtbüro Kiel. „Ärger gibt es dann, wenn die ‚Hinterlassenschaften‘ der Tiere die Außenanlagen und Spielplätze verschmutzen. Deshalb sollte die Katzentoilette einen Platz in der Wohnung finden und Herrchen und Frauchen nicht nur mit dem Hund, sondern auch mit Tüte und Greifer Gassi gehen!“
Als Vermieter hat die wankendorfer auch ein Auge darauf, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. So muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass Hundehalter ihren Vierbeiner mehrmals täglich ausführen, damit er Auslauf hat. Artgerechte Haltung, das ist auch bei exotischen und Nagetieren wichtig. „Wer mit Ratten, Mäusen, Schlangen oder Reptilien sein Zuhause teilen möchte, muss nachweisen, dass von den Tieren keine Schäden hervorgerufen werden können oder Gefährdungen für andere ausgehen“, betont Susanne Böckmann. „Bei diesen Tieren kann es sein, dass wir als Vermieter einer Haltung in der Wohnung nicht zustimmen können.“ Das gilt auch, wenn beispielsweise fünf Schäferhunde in einer Zwei-Zimmer-Wohnung leben sollen. „Das passt einfach nicht zueinander. Hierbei würde es doch zu Beeinträchtigungen für die anderen Mieterinnen und Mieter kommen und auch die Wohnung würde mehr in Mitleidenschaft gezogen als bei einer üblichen Nutzung“, so die Vermieterin. „Am besten ist es, uns einfach zu fragen, damit es später nicht zu Problemen kommt und der vierbeinige Familienzuwachs bei allen willkommen ist!“
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