Erklärung zur Barrierefreiheit

Die von der Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG betriebene Website www.wankendorfer.de wird ausschließlich zu Informationszwecken betrieben. Digitale Dienstleistungen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden nicht darüber angeboten.

Daher besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach BFSG oder der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Die Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG ist dennoch bestrebt, ihre Website www.wankendorfer.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu ihren Informationen ermöglichen – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen.

Wir achten unter anderem auf

  • eine übersichtliche und benutzerfreundliche Navigation
  • ausreichend Farbkontraste
  • eine klare und verständliche Sprache
  • eine gute Lesbarkeit auch auf mobilen Endgeräten

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wankendorfer.de.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postadresse:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 9881620
Fax: 0431 9886101620
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 20.06.2025 überprüft.