13.01.2023
Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages zum 01.01.2023
Als Mitglied unserer Genossenschaft erhalten Sie gemäß § 41 unserer Satzung jedes Jahr eine Dividende von aktuell 2% vom eingezahlten Geschäftsguthaben.
Gemäß § 20 Absatz 9 Einkommenssteuergesetz handelt es sich bei dieser Dividende um einen Kapitalertrag, der versteuert werden muss. Jedoch besteht die Möglichkeit, durch die Abgabe eines Freistellungsauftrages für Kapitalerträge oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung einen Abzug der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich des entsprechenden Solidaritätszuschlages und einer evtl. Kirchensteuer zu vermeiden.
Eine Vorlage für einen Freistellungsauftrag finden Sie hier unter "Formulare".
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Sparer-Pauschbetrag wie folgt geändert (§ 20 Abs. 9 EstG-E)
2022 | 2023 | |
Alleinstehend | 801,00 € | 1.000,00 € |
Zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner | 1.602,00 € | 2.000,00 € |
Dies entspricht einer Erhöhung der jeweiligen Freibeträge um 24,844 %.
Was bedeutet das für Sie?
Falls Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung für einen Teilbetrag des Freibetrages erteilt haben, wird der dort eingetragene Betrag zum 01.01.2023 analog zum Vorgehen von Banken automatisch prozentual um 24,844 % erhöht, um den veränderten gesetzlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen.
Falls Sie als Einzelperson oder aber als gemeinsam veranlagte Personen den Höchstbetrag bis auf weiteres erteilt haben, werden diese Beträge automatisch an die neuen Werte von 1.000,00 € bzw. 2.000,00 € angepasst.
Sofern Sie eine Änderung bezüglich Ihres Freistellungsauftrages wünschen, um zum Beispiel die bisher erteilte Höchstgrenze auf den für Ihr Geschäftsguthaben zugeschnittenen Betrag abzuändern, senden Sie uns bitte das hier unter "Formulare" hinterlegte Formular ausgefüllt und unterschrieben im Original zu.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen unsere Frau Gienow zur Verfügung.